Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zieger Ausbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Großenhainer Str. 163, 01662 Meißen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38007
EUID
DEU1104.HRB38007
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551 IN 373/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Verwalter
27.05.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Baumaßnahmen an privaten und gewerblichen Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zieger Ausbau UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 27.07.2026 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Zudem ist die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.05.2026 festgesetzt worden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 373/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zieger Ausbau UG (haftungsbeschränkt), Plossenweg 12, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 38007
vertreten durch den Geschäftsführer Ernst Martin Zieger
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 373/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zieger Ausbau UG (haftungsbeschränkt), Plossenweg 12, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 38007
vertreten durch den Geschäftsführer Ernst Martin Zieger
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 373/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zieger Ausbau UG (haftungsbeschränkt), Plossenweg 12, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 38007
vertreten durch den Geschäftsführer Ernst Martin Zieger
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 373/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zieger Ausbau UG (haftungsbeschränkt), Plossenweg 12, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 38007
vertreten durch den Geschäftsführer Ernst Martin Zieger
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.05.2026 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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