Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zimmerei-Holzbau Willi Alt GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRA 2831
EUID
DEM1406.HRA2831
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 39/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff
Kanzlei
Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR
Adresse
Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda
Telefon
0661/292895-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
10.02.2025 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2025
Prüfungstermin
09.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Zimmerei-Holzbau Willi Alt GmbH & Co. KG mit Sitz in Ulrichstein ist am 10.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff. Insolvenzforderungen sind bis zum 22.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.05.2025. Bis zu diesem Termin müssen Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Verwalters oder zur Fortführung des Geschäftsbetriebes) schriftlich beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 39/24:
Über das Vermögen der
Zimmerei-Holzbau Willi Alt GmbH & Co. KG, Schottener Straße 6, 35327 Ulrichstein (AG Gießen , HRA 2831), vertr. d.: Katharina Alt, Schaberweg 20, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin),
ist am 10.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren erö…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 39/24:
Über das Vermögen der
Zimmerei-Holzbau Willi Alt GmbH & Co. KG, Schottener Straße 6, 35327 Ulrichstein (AG Gießen , HRA 2831), vertr. d.: Katharina Alt, Schaberweg 20, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführerin),
ist am 10.02.2025 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, c/oFlöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda, Tel.: 0661/292895-0, Fax: 0661/292895-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 22.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.05.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 11.02.2025
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