Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104589
EUID
DEM1201.HRB104589
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1054/20 Z-4-1
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Kauf von Tresoren, Tresoranlagen und Zubehör sowie deren Vermietung und Verleasen an Kunden bzw. Leasingnehmer; der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Edelmetallen, das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und alle mit diesem Zweck im Zusammenhang stehenden geschäftlichen Transaktionen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main ist aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1054/20 Z-4-1 Das Insolvenzverfahren ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main, c/o Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 104589),
vertreten durch:
1. Gerhard Alfred Oehri, Am Büherl 1, 9493 Mauren, LIECHTENSTEIN, (Verwaltungsratsmitglied),…
810 IN 1054/20 Z-4-1 Das Insolvenzverfahren ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main, c/o Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 104589),
vertreten durch:
1. Gerhard Alfred Oehri, Am Büherl 1, 9493 Mauren, LIECHTENSTEIN, (Verwaltungsratsmitglied),
2. Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg, (Verwaltungsratsmitglied), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1054/20 Z-4-1:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt, ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 11.550,12, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berü…
810 IN 1054/20 Z-4-1:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt, ist die Schlussverteilung genehmigt. Der verfügbare Massebestand beträgt EUR 11.550,12, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gemäß § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: EUR 789.734,22. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Frankfurt am Main, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1054/20 Z-4-1 In dem Insolvenzverfahren ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main, c/o Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 104589),
vertreten durch:
1. Gerhard Alfred Oehri, Am Büherl 1, 9493 Mauren, LIECHTENSTEIN, (Verwaltungsratsmitglie…
810 IN 1054/20 Z-4-1 In dem Insolvenzverfahren ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main, c/o Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 104589),
vertreten durch:
1. Gerhard Alfred Oehri, Am Büherl 1, 9493 Mauren, LIECHTENSTEIN, (Verwaltungsratsmitglied),
2. Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg, (Verwaltungsratsmitglied), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 09.12.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 21.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
21.10.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1054/20 Z-4-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main, c/o Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 104589),
vertreten durch:
1. Gerhar…
Amtsgericht Frankfurt am Main
21.10.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 1054/20 Z-4-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
ZLH Zentrum für Leasing und Handel AG Zweigniederlassung Frankfurt am Main, c/o Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 104589),
vertreten durch:
1. Gerhard Alfred Oehri, Am Büherl 1, 9493 Mauren, LIECHTENSTEIN, (Verwaltungsratsmitglied),
2. Joanna Wawrzynowicz, Langengrund 2a, 21149 Hamburg, (Verwaltungsratsmitglied),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 14.597,99 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxx netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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