Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZOOM Personalpower GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Oberwerder Damm 11-21, 20539 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 143403
EUID
DEK1101.HRB143403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 6/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Nayden Nedelchev Mihov
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Be- und Entladung von Containern, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Gebäudereinigung, Industrieservice, Facility-Tätigkeiten (Hausmeisterei), Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau sowie Transporte im Bereich des Güterkraftverkehrs.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZOOM Personalpower GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Zunächst stellte der Insolvenzverwalter fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 24.06.2026 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 5.400,00 EUR zu leisten, andernfalls soll das Verfahren mangels Masse eingestellt werden. Dieser Stichtag dient zugleich als besondere Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen. In einer späteren Bekanntmachung vom 21.05.2026 wird die Schlussverteilung angekündigt. Nach dem Verzeichnis betragen die teilnehmenden Forderungen 282.379,64 EUR, während zur Verteilung kein Betrag (0,00 EUR) zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143403 eingetragenen ZOOM Personalpower GmbH, Oberwerder Damm 11 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nayden Nedelchev Mihov,
reicht nac…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143403 eingetragenen ZOOM Personalpower GmbH, Oberwerder Damm 11 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nayden Nedelchev Mihov,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 24.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 5 400,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Der vorgenannte Stichtag ist auch zugleich besondere Prüfungsstichtag i.S.d. § 177 InsO für die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungsanmeldungen, die auf der Geschäftsstelle mit den zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt sind. Spätestens zu diesem Stichtag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihre Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67h IN 6/19
Amtsgericht Hamburg, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143403 eingetragenen ZOOM Personalpower GmbH, Oberwerder Damm 11 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nayden Nedelchev Mihov, unbekannt,…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143403 eingetragenen ZOOM Personalpower GmbH, Oberwerder Damm 11 21, 20539 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nayden Nedelchev Mihov, unbekannt,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 282.379,64 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
67h IN 6/19
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2026
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