Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZUCHEL Küche GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Büscherheider Ring 31, 49152 Bad Essen
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 207828
EUID
DEP3313.HRB207828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 933/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tjark Symalla
Adresse
Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
10.12.2024
Eröffnung
02.06.2025 , 14:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.07.2025
Einsichtnahme Unterlagen
05.08.2025
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
19.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb und Verkauf von Küchen und anderen Möbeln, Elektrogeräten, Im- und Export und sonstigen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 02.06.2025 um 14:02 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZUCHEL Küche GmbH, Preußisch Oldendorf, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 10.12.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tjark Symalla ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.07.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.08.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person des Verwalters und besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 05.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 933/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 207828 eingetragenen ZUCHEL Küche GmbH, Mindener Straße 15, 32361 Preußisch Oldendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Schwenke
Geschäftszweig: Der Vertrieb und Verk…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 933/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 207828 eingetragenen ZUCHEL Küche GmbH, Mindener Straße 15, 32361 Preußisch Oldendorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Schwenke
Geschäftszweig: Der Vertrieb und Verkauf von Küchen und anderen Möbeln, Elektrogeräten, Im- und Export und sonstigen Dienstleistungen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.06.2025, um 14:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tjark Symalla, Schillerstraße 20, 49074 Osnabrück.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 933/24
Bielefeld, 02.06.2025
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