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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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Betrieb von Gastronomiebetrieben, Groß- und Einzelhandel mit Getränken und sonstigen Waren, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, An- und Verpachtung von Gastronomieobjekten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zum freien Stuhl Betriebs GmbH ist anhängig. Am 12.07.2024 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 23.12.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, wird kein Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung erteilt (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
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