Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRA 706367
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZZ-Bauconcept GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 706367
EUID
DEB8535.HRA706367
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 2178/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.03.2025
Widerspruchsfrist
22.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZZ-Bauconcept GmbH & Co. KG erfolgt die Prüfung der bis zum 13.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren (Tabellenblattnummer 34-3chen). Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 22.04.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2178/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZZ-Bauconcept GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ZZ-Bauconcept Verwaltungs GmbH, Röhlichstraße 21, 68723 Oftersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Willi Zobel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Regist…
2 IN 2178/18
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZZ-Bauconcept GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ZZ-Bauconcept Verwaltungs GmbH, Röhlichstraße 21, 68723 Oftersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Willi Zobel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 706367
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 13.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34-36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.