Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
0049 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Schützenstraße 1 1/2, 83646 Bad Tölz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 183993
EUID
DED2601V.HRB183993
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 221/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Adresse
Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen
Termine & Fristen
Vergleichstermin
01.09.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Housing, Hosting und Hard- und Software- und Lizenzvertrieb aller Art sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 0049 GmbH ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung bestimmt. Gegenstand des Beschlusses ist die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit den Geschäftsführern Daniel Lehmann und Hans Kula. Durch diesen Vergleich sollen alle derzeit noch bestehenden Ansprüche gegen die Geschäftsführer mit einer Zahlung in Höhe von insgesamt 15.000,00 EUR abgegolten sein. Der Termin findet am 01.09.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3 des Amtsgerichts Wolfratshausen statt. Zudem ist die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 221/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
0049 GmbH, Schützenstr. 1 1/2, 83646 Bad Tölz, vertreten durch die Geschäftsführer Kula Hans und Lehmann Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183993
- Schuldnerin -
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Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolve…
IN 221/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
0049 GmbH, Schützenstr. 1 1/2, 83646 Bad Tölz, vertreten durch die Geschäftsführer Kula Hans und Lehmann Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183993
- Schuldnerin -
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Beschluss: Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Bergfeldstraße 11, 83607 Holzkirchen, wurden festgesetzt.
Hinweis: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe: [auszugsweise]
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO, § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des gesamten gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens, das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um xx %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.11.2025 wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter beantragt folgende Zuschläge:
Zustimmungsvorbehalt in der vorläufigen Verwaltung xx %
Obstruierender Schuldner xx %
Unzureichende/veraltete Buchhaltung xx %
Fortführung des Geschäftsbetriebes xx %
Sanierungsbemühungen xx %
Lange Verfahrensdauer xx %
[...]
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um xx % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 221/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
0049 GmbH, Schützenstr. 1 1/2, 83646 Bad Tölz, vertreten durch die Geschäftsführer Kula Hans und Lehmann Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183993
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlu…
IN 221/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
0049 GmbH, Schützenstr. 1 1/2, 83646 Bad Tölz, vertreten durch die Geschäftsführer Kula Hans und Lehmann Daniel
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183993
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit den Geschäftsführern Daniel Lehmann und Hans Kula, mit dem gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von insgesamt 15.000,- EUR alle derzeit noch bestehenden Ansprüche gegen sie abgegolten sind
wird bestimmt auf
Montag, 01.09.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 21.07.2025
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