Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
1. Trust GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 32605
EUID
DEH1101.HRB32605
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
524 IN 6/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anhörung Vergütung
04.04.2024
Prüfungstermin
20.10.2024
Festsetzung Vergütung
09.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH wurde am 04.04.2024 die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zu einem Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 09.06.2026 ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Tim Beyer festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage diente ein Betrag in Höhe von 14.676,98 Euro.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH ist anhängig. Zunächst wurde von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH ist anhängig. Zunächst wurde von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt, worüber die Verfahrensbeteiligten angehört wurden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage hierfür ergab sich aus dem Wert der verwalteten Vermögensmasse. Zudem wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei ein besonderer Prüfungstermin am 20.10.2024 angesetzt war und Widersprüche bis einen Tag vorher erhoben werden mussten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 6/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32605 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co., Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Inso…
524 IN 6/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32605 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co., Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 09.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 6/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
1. Trust GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32605 HB),
vertreten durch:
1. ZEAMARINE Holding GmbH & Co. KG, Marcusallee 35, 28359 Bremen, (Ges…
Amtsgericht Bremen 09.06.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 524 IN 6/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
1. Trust GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32605 HB),
vertreten durch:
1. ZEAMARINE Holding GmbH & Co. KG, Marcusallee 35, 28359 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Zech MARINE Verwaltungs GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1.1. Kurt Zech, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 14.676,98. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32605 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co., Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schrif…
524 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. Trust GmbH, Marcusallee 35, 28359 Bremen (AG Bremen, HRB 32605 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, c/o Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co., Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 20.10.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 21.08.2024
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