Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ajos RE 1 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 215446
EUID
DEF1103R.HRB215446
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
500 IN 5/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
03.04.2024 , 11:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2024
Berichtstermin
16.05.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
13.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Ajos RE 1 GmbH ist am 03.04.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Schwerpunkt der hauptsächlichen Interessen liegt in Deutschland. Rechtsanwalt Joachim Kühne ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.04.2024 anzumelden. Am 16.05.2024 findet eine Gläubigerversammlung zum Berichtstermin statt, in der über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entschieden wird. Die Forderungen werden am 13.06.2024 im schriftlichen Verfahren geprüft. Im zweiten Textteil erklärt sich das Amtsgericht Bremen für zuständig, das Insolvenzverfahren über das Vermögen weiterer Unternehmen der Ajos-Gruppe zu führen, die in einer Aufzählung genannt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 03.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1 GmbH eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Joachim Kühne ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.04.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 16.05.2024 statt, um über die…
Am 03.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1 GmbH eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Joachim Kühne ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.04.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung findet am 16.05.2024 statt, um über die Person des Verwalters und weitere Verfahrensschritte zu entscheiden. Die Forderungsprüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren am 13.06.2024. Im Zuge der Zuständigkeitsklärung für die Ajos-Gruppe erklärt sich das Amtsgericht Bremen auch für mehrere weitere Gesellschaften der Gruppe zuständig, wobei die Passau Peschl Einkaufs GbR später als Teil der Gruppe bestätigt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 5/24: Über das Vermögen der Ajos RE 1 GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), ist am 03.04.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, Breitenweg 3a, 28195 …
500 IN 5/24: Über das Vermögen der Ajos RE 1 GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), ist am 03.04.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, Breitenweg 3a, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 84529510, Fax: 0421 / 84529599.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 16.05.2024, 10:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten;
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 13.06.2024 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IE 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), erklärt sich das Amtsgericht Bremen für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der …
500 IE 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), erklärt sich das Amtsgericht Bremen für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig, die der Unternehmensgruppe "Ajos-Gruppe" angehören, bestehend aus den Unternehmen
Ajos RE 1 GmbH,
Ajos RE 2 GmbH,
Cologneo II GmbH,
Neuländer Quarree GmbH,
Billwerder Neuer Deich GmbH,
Grundstücksgesellschaft TCR 1 mbH,
Cologneo IV GmbH,
SG Passau Peschl Areal 1 UG (haftungsbeschränkt),
SG Passau Peschl Areal 2 UG (haftungsbeschränkt),
SG Passau Peschl Areal 3 UG (haftungsbeschränkt),
SG Passau Peschl Areal 4 UG (haftungsbeschränkt),
SG Passau Peschl Areal 5 UG (haftungsbeschränkt),
SG Passau Peschl Areal 6 UG (haftungsbeschränkt),
SG Bayreuth Glockengut 1 UG (haftungsbeschränkt),
SG Bayreuth Glockengut 2 UG (haftungsbeschränkt),
SG Bayreuth Glockengut 3 UG (haftungsbeschränkt),
SG Bayreuth Glockengut 4 UG (haftungsbeschränkt),
SG Bayreuth Glockengut 5 UG (haftungsbeschränkt),
SG Bayreuth Glockengut 6 UG (haftungsbeschränkt) und
SG Bayreuth Glockengut 7 UG (haftungsbeschränkt) .
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IE 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), ergänzt das Amtsgericht Bremen seinen Beschluss vom 22.04.2024, durch den es sich für Insolvenzverfahren über das Ve…
500 IE 1/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), ergänzt das Amtsgericht Bremen seinen Beschluss vom 22.04.2024, durch den es sich für Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unternehmen für zuständig erklärt hat, die der Unternehmensgruppe "Ajos-Gruppe" angehören, dahingehend, dass auch die Passau Peschl Einkaufs GbR zu dieser Unternehmensgruppe zählt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 5/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), wird mitgeteilt, dass das Verfahren unter dem Geschäftszeichen 531 IN 7/24 fortgeführt wird.
Amtsgericht Bremen, 26.09.2024…
500 IN 5/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B), vertr. d.: Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), wird mitgeteilt, dass das Verfahren unter dem Geschäftszeichen 531 IN 7/24 fortgeführt wird.
Amtsgericht Bremen, 26.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 7/24: Das unter dem Aktenzeichen 500 IN 5/24 geführte Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B),
vertreten durch:
Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), wird als Konzerninsolvenzverfahren fortgesetzt, weil die Schuldnerin Teil ei…
531 IN 7/24: Das unter dem Aktenzeichen 500 IN 5/24 geführte Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ajos RE 1, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 215446 B),
vertreten durch:
Urs-Stefan Kinting, (Geschäftsführer), wird als Konzerninsolvenzverfahren fortgesetzt, weil die Schuldnerin Teil einer Unternehmensgruppe ist.
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