Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
2. WW Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Koppel 18 a, 20099 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 99564
EUID
DEK1101.HRB99564
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 181/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
20.11.2025
Beschlussdatierung
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere im Großraum Hamburg, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Gesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 2. WW Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67h IN 181/23 anhängig. Das Gericht hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei für die Berechnung eine Masse von 15.000,00 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Vergütungsentscheidung verweist auf Tätigkeitsberichte und einen Vergütungsantrag vom 20.11.2025. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder Erinnerung statthaft. Zudem soll eine Schlussverteilung stattfinden, bei der Forderungen in Höhe von 410.791,06 EUR berücksichtigt werden und ein Verteilungsbetrag von 14.856,40 EUR zur Verfügung steht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99564 eingetragenen 2. WW Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Koppel 18 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Wilhelm Esse…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99564 eingetragenen 2. WW Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Koppel 18 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Wilhelm Esselsgroth
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 15.000,00 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.11.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 413 eingesehen werden.
67h IN 181/23
Amtsgericht Hamburg, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99564 eingetragenen 2. WW Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Koppel 18 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Wilhelm Esse…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 181/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99564 eingetragenen 2. WW Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Koppel 18 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Wilhelm Esselsgroth
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 410.791,06 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 14.856,40 EUR.
67h IN 181/23
Amtsgericht Hamburg,
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