Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werkstättenstraße 21, 51379 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 108650
EUID
DER3306.HRB108650
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 187/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.09.2024 , 12:27 Uhr
Eröffnung
10.04.2025 , 14:18 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.05.2025
Berichtstermin
18.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens und das Erwerben, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Immobilien auf eigene Rechnung und im eigenen Interesse
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 10.04.2025 um 14:18 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 505 IN 187/24 geführt und mit dem Verfahren 505 IN 204/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 28.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2025. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 04.06.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf aus. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH ist am 10.04.2025 um 14:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 187/24 und 505 IN 204/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Gläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH ist am 10.04.2025 um 14:18 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 505 IN 187/24 und 505 IN 204/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.05.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 18.06.2025. Die Unterlagen werden ab dem 04.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.09.2024 angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 187/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108650 eingetragenen 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH, Werkstättenstraße 21, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Travnik,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Ü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 187/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108650 eingetragenen 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH, Werkstättenstraße 21, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Travnik,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.04.2025, um 14:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 187/24 und 505 IN 204/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 187/24
Düsseldorf, 10.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 187/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108650 eingetragenen 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH, Werkstättenstraße 21, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Travnik,
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 187/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108650 eingetragenen 25. TRAVNIK Grundbesitz GmbH, Werkstättenstraße 21, 51379 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roman Travnik,
ist am 11.09.2024, um 12:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 187/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.09.2024
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