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Insolvenzprofil
2M Clean Services GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRA 16473
EUID
DEM1603.HRA16473
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 15/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren gegen die 2M Clean Services GmbH & Co. KG ist aufgehoben worden. Im Rahmen der Planüberwachung hat das Insolvenzgericht die Vergütung und die Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Dabei wurde ein Bruchteilsbetrag von 25 vom Hundert der regulären Insolvenzverwaltervergütung beantragt und festgesetzt, was als angemessen eingestuft wurde. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde oder, falls von einem Rechtspfleger getroffen, mit der befristeten Erinnerung anfechtbar. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung. Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge ist gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht gestattet. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 15/22 : In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren 2M Clean Services GmbH & Co. KG, Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRA 16473), vertr. d.: 1. 2M Clean Beteiligungs GmbH, ebenda, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Matzkeit, endvertr. GF d. 2M Clean Services GmbH & Co…
12 IN 15/22 : In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren 2M Clean Services GmbH & Co. KG, Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRA 16473), vertr. d.: 1. 2M Clean Beteiligungs GmbH, ebenda, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Matzkeit, endvertr. GF d. 2M Clean Services GmbH & Co. KG, Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen, (Geschäftsführer), 1.2. Inge Besser-Eckhardt, endvertr. GFin d. 2M Clean Services GmbH & Co. KG, Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vormaligen Insolvenzverwalters für die Planüberwachung durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Nach § 6 Abs. InsVV wird die Tätigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Planüberwachung besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 6 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Es wurde die Festsetzung eines Bruchteils von 25 vom Hundert beantragt und festgesetzt. Dies ist regelmäßig nicht zu beanstanden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Fritzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Fritzlar, 12.03.2026
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