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Insolvenzprofil
3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 9094
EUID
DEG1103.HRB9094
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 10/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Maxim Engelmann
Adresse
Liebenwerdaer Straße 4, 03253 Tröbitz
Termine & Fristen
Beschlussfassung
30.07.2026
Schlusstermin
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Cottbus hat am 30. Juli 2026 den Beschluss zur Schlussverteilung gefasst und dem Schlussverteilungsplan zugestimmt. Der Schlusstermin wurde auf Mittwoch, den 30. September 2026, im schriftlichen Verfahren festgesetzt. In diesem Termin sollen verspätet angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen sind schriftlich bis zum Schlusstermin bei dem Gericht einzureichen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 553.699,45 €, während die zur Verteilung verfügbare Masse 151.826,24 € beträgt. Zudem wurden Vergütungen des Verwalters und des vorläufigen Verwalters nebst Auslagen festgesetzt. Gegen die Beschlüsse ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die Erinnerung bzw. sofortige Beschwerde zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9094 CB), Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb v. Kunstgußschöpfungen, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1, 01979 Lauchhammer, eingetragener Sitz: Lauchhammer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9094 CB), Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb v. Kunstgußschöpfungen, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1, 01979 Lauchhammer, eingetragener Sitz: Lauchhammer, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maxim Engelmann, Liebenwerdaer Straße 4, 03253 Tröbitz, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 30. Juli 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Mittwoch, 30. September 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 553.699,45 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 151826,24 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 30. Juli 2026, 63 IN 10/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1, 01979 Lauchhammer sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolv…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1, 01979 Lauchhammer sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 336.806,04 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 25 % für Geschäftsfortführung und 25 % für übertragende Sanierung An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 30. Juli 2026, 63 IN 10/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1, 01979 Lauchhammer sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 109.098,00 € nebst…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des 3 A Kunstguß Lauchhammer GmbH, Freifrau-von-Löwendal-Straße 1, 01979 Lauchhammer sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 109.098,00 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 30. Juli 2026, 63 IN 10/18
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