Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
3 W - Modellmotoren GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 32847
EUID
DEM1114.HRB32847
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 149/18
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ottmar Hermann
Rolle
ehemaliger Insolvenzverwalter
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 91 30 92 0
Termine & Fristen
Widerspruchsfristende
18.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Kleinmotoren für den Modellbaubereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Offenbach am Main Widerspruch erheben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Vergütung und die Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ottmar Hermann sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenveraltungsgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Die Berechnung der Vergütung erfolgte auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 733.617,07 Euro unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen. Der Anspruch auf Auslagenersatz ist ebenfalls geregelt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs ist ermächtigt, den festgesetzten Betrag der Masse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 149/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin), 3. …
8 IN 149/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin), 3. Peter Weinhold, -verstorben-, (Geschäftsführer), 4. Peter Wintrich, -verstorben-, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 149/18
In dem Insolvenzverfahren 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin), 3. Peter …
Geschäftsnummer: 8 IN 149/18
In dem Insolvenzverfahren 3 W - Modellmotoren GmbH, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 32847), vertr. d.: 1. Christiane Wintrich, Haßwiesenstr. 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführerin), 2. Ute Weinhold, Bleichstr. 19, 63526 Erlensee, (Geschäftsführerin), 3. Peter Weinhold, -verstorben-, (Geschäftsführer), 4. Peter Wintrich, -verstorben-, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Ottmar Hermann, bis zur Beendigung seines Amtes kanzleiansässig wie folgt: (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30,
festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. xxx Euro Gesamtbetrag
1. Abzüglich xxx Euro Vorschuß d. Beschluß v. 01.03.2019
2. Differenz xxx Euro weitere Vergütung inkl. Ausl.p. und Ust.
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und an den ehemaligen Insolvenzverwalter auszukehren.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden Zuschläge i.H.v. insgesamt 75 % der Regelvergütung geltend gemacht, dies unter Berücksichtigung der vorzeitigen Beendigung und Abgabe seines Amtes, und zwar für folgende Erschwernisbereiche:
-Betriebsfortführung
-Betriebsveräußerung / Sanierungsbemühungen sowie Erhalt von Arbeitplätzen.
Gegen diese Zuschläge bestehen dem Grunde und der Höhe nach keine Beanstandungen; auf den Vergütungsantrag des ehemaligen Insolvenzverwalters vom 21.12.2021 und die dortige Begründung wird im übrigen vollumfanglich verwiesen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 733.617,07 Euro ausgegangen. Die Teilungsmasse deckt sich mit den Feststellungen der mit der Prüfung der Zwischenrechnungslegung des ehemaligen Insolvenzverwalters beauftragten Sachverständigen in ihrem Gutachten vom 16.03.2023.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind drei angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier grundsätzlich der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen wäre. In vorliegendem Fall greift jedoch die Begrenzung auf höchstens 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters, die sich über insgesamt 34 angefangene Monate erstreckte.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden keine Zustellungsauslagen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.09.2025.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.