Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
301 Ostbevern Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 2, 48346 Ostbevern
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 21945
EUID
DER2713.HRB21945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
79 IN 7/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Dälken
Adresse
Querstraße 4, 48155 Münster
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2025 , 09:20 Uhr
Eröffnung
24.09.2025 , 16:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.12.2025
Berichtstermin
23.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften in Gebäuden sowie mit Gastplätzen im Freien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 301 Ostbevern Gastronomie GmbH ist am 24.09.2025 um 16:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 20.06.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Florian Dälken zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist mit den Verfahren 79 IN 51/25 und 79 IN 19/25 verbunden worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.12.2025. Die Unterlagen werden ab dem 09.12.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 7/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21945 eingetragenen 301 Ostbevern Gastronomie GmbH, Hauptstraße 2, 48346 Ostbevern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sead Sadiki, Hauptstraße …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 7/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21945 eingetragenen 301 Ostbevern Gastronomie GmbH, Hauptstraße 2, 48346 Ostbevern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sead Sadiki, Hauptstraße 34, 48346 Ostbevern und Frau Kaltrina Gashi, Großer Kamp 9 , 48346 Ostbevern
ist am 20.06.2025, um 09:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Florian Dälken, Querstraße 4, 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 7/25
Amtsgericht Münster, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 7/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21945 eingetragenen 301 Ostbevern Gastronomie GmbH, Hauptstraße 2, 48346 Ostbevern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sead Sadiki, Hauptstraße 34, 48346 Ostbevern und Frau Kaltrin…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 7/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21945 eingetragenen 301 Ostbevern Gastronomie GmbH, Hauptstraße 2, 48346 Ostbevern, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sead Sadiki, Hauptstraße 34, 48346 Ostbevern und Frau Kaltrina Gashi, Großer Kamp 9 , 48346 Ostbevern
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.09.2025, um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund am 31.01.2025 und am 25.03.2025 bei Gericht eingegangener Anträge von Gläubigern einer Gläubigerin sowie eines am 10.09.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 79 IN 7/25 und 79 IN 51/25 und 79 IN 19/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Florian Dälken, Querstraße 4, 48155 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.12.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
79 IN 7/25
Amtsgericht Münster, 24.09.2025
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