Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH ist beim Amtsgericht Leipzig anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 19.12.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren voraussichtlich mit Kostenfestsetzungen enden wird. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 07.05.2024 festgesetzt. Am 27.01.2026 erfolgte die Festsetzung des Vorschusses des Insolvenzverwalters. Das Gericht hat Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme einer Schadensersatzklage bzw. zum Abschluss eines Vergleiches anberaumt. Der ursprünglich für den 02.09.2025 angesetzte Termin wurde aufgehoben und durch einen neuen Termin am 15.09.2025 ersetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
- wurde der Vorschuss des Insolvenzverwalters am 27.01.2026 festg…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
- wurde der Vorschuss des Insolvenzverwalters am 27.01.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 19.12.2023 die Masseu…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 19.12.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 07.0…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 07.05.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
ergeht am 19.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Bes…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
ergeht am 19.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Aufnahme einer Schadensersatzklage als Teilklage bzw. zum Abschluss eines Vergleiches im Rahmen dieses Prozesses
wird anberaumt auf
Dienstag, den 02.09.2025, 11.30 Uhr, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, Saal 101.
2. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
ergeht am 01.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1723/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 3zehn Auto Discount GmbH, Kossaer Straße 1, 04356 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40596
vertreten durch den Geschäftsführer David Brück
ergeht am 01.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 19.08.2025 wird aufgehoben.
2. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Aufnahme einer Schadensersatzklage als Teilklage in Höhe von ... EUR bzw. zum Abschluss eines Vergleiches im Rahmen dieses Prozesses
wird anberaumt auf
Montag, den 15.09.2025, 15.30 Uhr, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, Saal 056.
3. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 InsO.
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