Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
4BrainSolutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107395
EUID
DEM1201.HRB107395
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 293/25 V-1-7
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.03.2025 , 10:36 Uhr
Eröffnung
30.04.2025 , 10:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.07.2025
Frist für Einwendungen und Anträge
28.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von IT-Dienstleistungen, erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, das Webdesigning sowie die Software- und App-Entwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der 4BrainSolutions GmbH ist am 20.03.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Die Rechtsanwältin Christine Tryfon ist als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 30.04.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO ist angeordnet. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.0läufigen 07.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 28.07.2025 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 20.03.2025 ist über das Vermögen der 4BrainSolutions GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Christine Tryfon zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 30.04.2025 um 10:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche …
Am 20.03.2025 ist über das Vermögen der 4BrainSolutions GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Christine Tryfon zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 30.04.2025 um 10:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 28.07.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit Ablauf der Fristen gelten zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Das weitere Verfahren 810 IN 457/25 V-82 ist mit diesem Verfahren verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 293/25 V-1-7 Am 30.04.2025 um 10:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395),
vertreten durch: Marcel Berger, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Go…
810 IN 293/25 V-1-7 Am 30.04.2025 um 10:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395),
vertreten durch: Marcel Berger, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.07.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.07.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 293/25 V-1-7 In dem Insolvenzverfahren 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395),
vertreten durch: Marcel Berger, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: E…
810 IN 293/25 V-1-7 In dem Insolvenzverfahren 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395),
vertreten durch: Marcel Berger, Bad Nauheim, (Geschäftsführer), werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 153.524,02 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Insolvenzgeldvorfinanzierung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10% auf insgesamt 35%. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend. Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 293/25 V-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395), vertr. d.: Marcel Berger, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2025 um 10:36 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin ange…
810 IN 293/25 V-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395), vertr. d.: Marcel Berger, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2025 um 10:36 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 293/25 V-82-: In dem Insolvenzverfahren 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395),
vertreten durch:
Marcel Berger, (Geschäftsführer),
wurde am 30.04.2025 um 10:17 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und…
810 IN 293/25 V-82-: In dem Insolvenzverfahren 4BrainSolutions GmbH, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107395),
vertreten durch:
Marcel Berger, (Geschäftsführer),
wurde am 30.04.2025 um 10:17 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 457/25 V-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 293/25 V-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.04.2025
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