Kleintransporte bis 3,5t sowie der Großhandel mit Lebensmitteln
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yilsar UG (haftungsbeschränkt) ist am 07.05.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Ralph Krone ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 13.10.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 729/25 Y-77- verbunden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.12.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 12.01.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 463/25 Y-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Yilsar UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Landstraße 545, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132188), vertr. d.: Engin Sarikaya, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2025 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldn…
810 IN 463/25 Y-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Yilsar UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Landstraße 545, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132188), vertr. d.: Engin Sarikaya, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2025 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 463/25 Y-77-: In dem Insolvenzverfahren Yilsar UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Landstraße 545, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132188),
vertreten durch:
Engin Sarikaya, Gründenseestraße 35, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 13.10.2025 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren gem…
810 IN 463/25 Y-77-: In dem Insolvenzverfahren Yilsar UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Landstraße 545, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132188),
vertreten durch:
Engin Sarikaya, Gründenseestraße 35, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 13.10.2025 um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 729/25 Y-77- verbunden. Das Verfahren 810 IN 463/25 Y-77- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 463/25 Y-9-6 Am 13.10.2025 um 12:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Yilsar UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Landstraße 545, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132188) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax…
810 IN 463/25 Y-9-6 Am 13.10.2025 um 12:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren Yilsar UG (haftungsbeschränkt), Hanauer Landstraße 545, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132188) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 97 88 69 99, Fax: 069/ 97 88 69 90, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.12.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.01.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2025
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