Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
4U Aircraft Design and Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 92187
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB92187
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1766/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
13.10.2025 , 11:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.12.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
12.01.2026
Frist Nachtragsforderungen
23.11.2026
Widerspruchsfrist Nachtragsforderungen
07.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Produktion und Wartung von Passagierflugzeugen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Luft- & Raumfahrttechnik
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Produktion und Wartung von Passagierflugzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der 4U Aircraft Design and Engineering GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 13.10.2025 um 11:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 810 IN 1092/25 V-8ﺒ2 verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 1766/24 V-82 die Führung übernimmt. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.12.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 12.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Am 13.10.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 4U Aircraft Design and Engineering GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird durch Rechtsanwalt Miguel Grosser als Insolvenzverwalter geführt. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29…
Am 13.10.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 4U Aircraft Design and Engineering GmbH eröffnet worden. Das Verfahren wird durch Rechtsanwalt Miguel Grosser als Insolvenzverwalter geführt. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 29.12.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 12.01.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Das weitere Verfahren 810 IN 1092/25 V-82 ist mit diesem Verfahren verbunden. Später wird die Prüfung der bis zum 23.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegenstand dieser Prüfung sind Forderungen, die nach dem ursprünglichen Anmeldeschluss nachgemeldet wurden. Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 07.12.2026 erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1766/24 V-6-5 Am 13.10.2025 um 11:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4U Aircraft Design and Engineering GmbH, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92187),
vertreten durch:
1. Mutlu Uzum, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel …
810 IN 1766/24 V-6-5 Am 13.10.2025 um 11:51 Uhr ist das Insolvenzverfahren 4U Aircraft Design and Engineering GmbH, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92187),
vertreten durch:
1. Mutlu Uzum, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.12.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.01.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1766/24 V-82-: In dem Insolvenzverfahren 4U Aircraft Design and Engineering GmbH, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92187),
vertreten durch:
Mutlu Uzum, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 13.10.2025 um 11:51 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §…
810 IN 1766/24 V-82-: In dem Insolvenzverfahren 4U Aircraft Design and Engineering GmbH, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92187),
vertreten durch:
Mutlu Uzum, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 13.10.2025 um 11:51 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1092/25 V-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1766/24 V-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1766/24 V-6-5 In dem Insolvenzverfahren 4U Aircraft Design and Engineering GmbH, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92187),
vertreten durch:
1. Mutlu Uzum, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 23.11.2026 nachträglich angemeld…
810 IN 1766/24 V-6-5 In dem Insolvenzverfahren 4U Aircraft Design and Engineering GmbH, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 92187),
vertreten durch:
1. Mutlu Uzum, Flinschstraße 55, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 23.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.09.2026
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