Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
5 W motion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29326
EUID
DEM1906.HRB29326
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 413/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Fluck
Termine & Fristen
Anzeige Insolvenzunzulänglichkeit
07.08.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
06.10.2026
Beschluss Stichtag
13.10.2026
Besondere Gläubigerversammlung
12.01.2027
Prüfungstermin
12.01.2027
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 07.08.2026 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Wiesbaden hat diese Anzeige am 11.08.2026 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH mit Sitz in Wiesbaden hat der Insolvenzverwalter am 07.08.2026 die Insolvenzunzulänglichkeit angezeigt, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 06.10.2026 hat das Amtsgericht Wiesbaden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzv…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH mit Sitz in Wiesbaden hat der Insolvenzverwalter am 07.08.2026 die Insolvenzunzulänglichkeit angezeigt, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 06.10.2026 hat das Amtsgericht Wiesbaden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Stephan Fluck, festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 11.386,33 EUR, wobei die konkrete Höhe der Nettovergütung und der Auslagen gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wird. Mit Beschluss vom 13.10.2026 wurde der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 12.01.2027 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingehen: Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis. Zudem sind Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Vorbereitung auf die beabsichtigte Einstellung mangels Masse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 413/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH, Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29326), hat der Insolvenzverwalter am 07.08.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlic…
10 IN 413/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH, Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29326), hat der Insolvenzverwalter am 07.08.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 413/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH, Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29326), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Fluck festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffe…
10 IN 413/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 5 W motion GmbH, Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29326), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Fluck festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.09.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.471,15 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 11.386,33 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 413/25 : In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der 5 W motion GmbH, Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29326), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 12.01.2027 best…
10 IN 413/25 : In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der 5 W motion GmbH, Wilhelmstraße 30, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29326), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 12.01.2027 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.10.2026
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