Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 53859
EUID
DEM1114.HRB53859
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 268/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
09.10.2024
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
10.02.2025
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
10.02.2025
Zustimmung zur Verteilung
10.02.2025
Schriftlicher Schlusstermin
22.04.2025
Aufhebung des Verfahrens
09.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sicherheitsdienste, Facility Management, Investment (Immobilien) - soweit diese aus eigenem Vermögen getätigt wird und nur im eigenen Namen stattfindet - und Immobiliengeschäfte im In- und Ausland, Transporte bis 3,5 Tonnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt) ist die Zustimmung zur Verteilung erteilt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 102.065,37 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung, während die Summe der festgestellten Forderungen 229.319,93 Euro beträgt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Jan Markus Plathner sind bereits festgesetzt worden. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist für den 22.04.2025 angesetzt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 268/22 geführt. Im August 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 268/22 geführt. Im August 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 9. Oktober 2024 bestand. Im Februar 2025 wurden der vorläufige und der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, in ihrer Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Zudem wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt und ein schriftlicher Schlusstermin für den 22. April 2025 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 268/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Wa…
8 IN 268/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer),, ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel E…
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859),
vertreten durch:
1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel,…
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859),
vertreten durch:
1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 102.065,37 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 229.319,93 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel E…
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 104.662,89 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel E…
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro weitere Auslagen für Zustellungen nach § 8 III InsO
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
6. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden keine Zuschläge geltend gemacht.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 112.199,42 Euro ausgegangen.
Insbesondere war hier zu berücksichtigen, daß eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlußrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen ist, was auch dann gilt, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ergibt (so BGH 9. Zivilsenat, Beschluß v. 25.10.2007, Az. IX ZB 147/06).
Hierbei war zunächst die seitens des Verwalters bereits generierte Insolvenzmasse in Höhe von 104.662,89 Euro zugrundezulegen und dieser sodann die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, welche sich ergibt, wenn man aus der bereits generierten Insolvenzmasse die Vergütung sowie die Auslagen errechnet und sodann hieraus die Umsatzsteuer ermittelt. Die hinzuzurechnende Umsatzsteuer inklusive der Umsatzsteuer aus der vorläufigen Verwaltervergütung beträgt in vorliegendem Fall insgesamt 7.536,53 Euro und ist der generierten Insolvenzmasse hinzuzurechnen, so daß sich letztlich eine bei der Berechnung der Vergütung zugrundezulegende Insolvenzmasse in Höhe von 112.199,42 Euro ergibt.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind zwei angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen. Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend (§ 4 Abs. 2 S. 2 InsVV). Die Zustellungsauslagen betragen somit 3,50 Euro je Zustellung, können jedoch erst ab der 11. Zustellung geltend gemacht werden.
In vorliegendem Verfahren wurden Auslagen für insgesamt 6 Zustellungen geltend gemacht, gerechnet ab der 11. Zustellung.
Weiterhin hat die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und die Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859),
vertreten durch:
1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel,…
Geschäftsnummer: 8 IN 268/22
In dem Insolvenzverfahren 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859),
vertreten durch:
1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 22.04.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 268/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel,…
8 IN 268/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 58 fiftyeight Service Team UG (haftungsbeschränkt), Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 53859), vertr. d.: 1. Yahya Alkan, Mainzer Landstraße 391, 60326 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Wylmsley Abel Eustache Gabriel, Waldpoden Straße 14, 55116 Mainz, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 09.10.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.08.2024
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