Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S & A Connecting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 12-16, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51318
EUID
DEM1114.HRB51318
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 709/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Systemgastronomie, das Verwalten und Vermieten von Gastronomieflächen und -objekten sowie die Anschaffung und Verwaltung von Immobilien im eigenen Namen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S & A Connecting GmbH, Offenbach am Main, ist am 05.01.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach am Main einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 709/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & A Connecting GmbH, Frankfurter Str. 12-16, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51318), vertr. d.: Reza Avarand, -als GF d. Fa. S & S Connecting GmbH-, Haberweg 37, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf …
8 IN 709/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der S & A Connecting GmbH, Frankfurter Str. 12-16, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51318), vertr. d.: Reza Avarand, -als GF d. Fa. S & S Connecting GmbH-, Haberweg 37, 61352 Bad Homburg v. d.Höhe, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.01.2026
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