Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A 1 Timber GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Limburger Tor 152, 47652 Weeze
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 13258
EUID
DER1304.HRB13258
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 6/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Theodorus Wedemeijer
Adresse
Steinhagenstraat 7, 5975 Sevenum
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
11.03.2026
Vergütungsfestsetzung
22.04.2026
Forderungsprüfung
22.04.2026
Einsicht Forderungstabelle
05.06.2026
Prüfungstermin
12.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Holzprodukten aller Art sowie allen damit verbundenen Dienst- und Nebenleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A 1 Timber GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Kleve hat am 11.03.2026 die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Antrag auf Festsetzung war zuvor eingegangen, und den Beteiligten wurde eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Am 22.04.2026 hat das Gericht die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bekanntgegeben, wobei das verwaltete Vermögen mit 26.317,94 EUR ermittelt wurde. Zudem ist am 22.04.2026 ein Beschluss ergangen, der die Prüfung der nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren anordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 12.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ist ab dem 05.06.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A 1 Timber GmbH, Limburger Tor 152, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodorus Wedemeijer, Steinhagenstraat 7, 5975 BE Sevenum, Niederlande
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A 1 Timber GmbH, Limburger Tor 152, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodorus Wedemeijer, Steinhagenstraat 7, 5975 BE Sevenum, Niederlande
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen.
38 IN 6/18
Amtsgericht Kleve, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A 1 Timber GmbH, Limburger Tor 152, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodorus Wedemeijer, Steinhagenstraat 7, 5975 BE Sevenum, Niederlande
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A 1 Timber GmbH, Limburger Tor 152, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodorus Wedemeijer, Steinhagenstraat 7, 5975 BE Sevenum, Niederlande
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO). Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Das verwaltete Vermögen betrug 26.317,94 EUR.
Im Hinblick auf Art und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist im vorliegenden Fall die Festsetzung des 1-fachen Regelsatzes gerechtfertigt.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.03.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
38 IN 6/18
Amtsgericht Kleve, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A 1 Timber GmbH, Limburger Tor 152, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodorus Wedemeijer, Steinhagenstraat 7, 5975 BE Sevenum, Niederlande
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften …
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 6/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A 1 Timber GmbH, Limburger Tor 152, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodorus Wedemeijer, Steinhagenstraat 7, 5975 BE Sevenum, Niederlande
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 05.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
38 IN 6/18
Amtsgericht Kleve, 22.04.2026
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