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Insolvenzprofil
A & A Automobile UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 13350
EUID
DER1304.HRB13350
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 1/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Arkadius Martin Tompalski
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Sandkuhl 15, 47546 Kalkar
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
21.08.2026
Prüfungsstichtag
03.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Automobile UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Das Gericht hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 03.09.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 21.08.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13350 eingetragenen A & A Automobile UG (haftungsbeschränkt), An der Molkerei 10, 47551 Bedburg-Hau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Martin Tompalski, Sa…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 1/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13350 eingetragenen A & A Automobile UG (haftungsbeschränkt), An der Molkerei 10, 47551 Bedburg-Hau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Martin Tompalski, Sandkuhl 15, 47546 Kalkar
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 21.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
31 IN 1/20
Amtsgericht Kleve, 08.07.2026
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