Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 20593
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Insolvenzprofil
A & B Freizeitanlagen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 20593
EUID
DER2402.HRB20593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 144/12
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Kreplin
Adresse
Frankenstr. 362, 45133 Essen
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
10.06.2013
Stellungnahmefrist
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Freizeitanlagen aller Art, insbesondere von Bowlinghallen, Spielstätten, Wettannahmestellen und Gastronomischer Einrichtungen aller Art sowie die Projektentwicklung und die Erbringung von Beratungsleistungen für den Freizeitmarkt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & B Freizeitanlagen GmbH ist beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 162 IN 144/12 anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 10.06.2013 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit erstattet, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Nach Verwertung des Vermögens wurde die Einstellung des Verfahrens beantragt. Das Gericht hat den Beteiligten bis zum 16.02.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis der Forderungen gegeben. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 2.600.152,56 EUR. Für die Verteilung steht jedoch ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei ein Zuschlag in Höhe von 130,00 % der Regelvergütung gewährt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 4106…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 41069 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.600.152,56 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 144/12
Amtsgericht Essen, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 4106…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 41069 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 208.807,02 € nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und Zustellungsauslagen sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Kosten für delegierte Aufgaben sind entstanden, waren jedoch weder von der Berechnungsgrundlage noch von der Vergütung abzuziehen.
Es wurde ein Zuschlag gemäß § 3 InsVV in Höhe von 130,00 % der Regelvergütung für festgesetzt.
Die gemäß BGH erforderliche Vergleichsberechnung wurde durchgeführt und führte nicht zu einer Kürzung des Zuschlags.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 144/12
Amtsgericht Essen, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 41069 Mönc…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 144/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20593 eingetragenen A & B Freizeitanlagen GmbH, Habichtstraße 10, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Bolzen, Konradstraße 146, 41069 Mönchengladbach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
ist am 10.06.2013 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
16.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen und die Belege sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 sowie beim Insolvenzverwalter Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 144/12
Amtsgericht Essen, 22.12.2025
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