Hoch-, Tief- und Trockenbau sowie Demontage, Abriss und Gebäudesanierung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH in Hannover ist am 17.07.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und Verfügungsbeschränkungen sowie der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Torsten Gutmann begonnen worden. Am 23.01.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Infolge der Abweisung sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 42/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, 3. OG links, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläu…
903 IN 42/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, 3. OG links, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.07.2025 am 23.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 23.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 42/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, 3. OG links, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.…
903 IN 42/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, 3. OG links, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 17.07.2025 sind am 23.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 45/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.2026 mangels Masse abgewiesen wo…
903 IN 45/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.01.2026
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Bekanntmachung
903 IN 42/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, 3. OG links, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2025 um 14:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des V…
903 IN 42/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-DZ Bau GmbH, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 226548), vertr. d.: Zsolt Kerekes, 3. OG links, Wunstorfer Landstraße 52, 30453 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2025 um 14:24 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 54381500, Fax: 0511 54381596, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 17.07.2025
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