Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A. Königs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In Tenholt 45, 41812 Erkelenz
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 8288
EUID
DER1504.HRB8288
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 95/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.02.2023
Frist zur Stellungnahme
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Fortführung der bisher von der Kommanditgesellschaft A. Königs in Erkelenz-Tenholt betriebenen Schuhfabrik sowie die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Schuhen aller Art, sowie aller Geschäfte, die zur Erreichung dieses Zweckes dienlich sind oder im Interesse der Gesellschaft liegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Königs GmbH ist beim Amtsgericht Mönchengladbach anhängig. Am 01.02.2023 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Das Gericht hat Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 26.08.2026 eingeräumt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 476.304,32 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung (0,00 EUR). Das Verfahren ist damit in der Phase der Schlussverteilung abgeschlossen bzw. wird durch diese beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A. Königs GmbH, Im Tenholt 45, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Königs, Baaler Weg 23, 41812 Erkelenz
Verfahrensbevollmächtigte:
Baumann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nassa…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A. Königs GmbH, Im Tenholt 45, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Königs, Baaler Weg 23, 41812 Erkelenz
Verfahrensbevollmächtigte:
Baumann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nassauerallee 57, 47533 Kleve
ist am 01.02.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 95/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A. Königs GmbH, Im Tenholt 45, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Königs, Baaler Weg 23, 41812 Erkelenz
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 95/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A. Königs GmbH, Im Tenholt 45, 41812 Erkelenz, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Königs, Baaler Weg 23, 41812 Erkelenz
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 476.304,32 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
32 IN 95/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 07.07.2026
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