Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A + L Bau GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRA 4282
EUID
DEM1406.HRA4282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 133/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.08.2025 , 11:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.10.2025
Prüfungstermin
19.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 26.08.2025 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + L Bau GmbH & Co. KG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 29.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 19.11.2025 festgelegt. Bis zu diesem Termin sind Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie diverse Anträge, wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Bestimmung zur Hinterlegung der Masse, bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb der gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 133/23:
Über das Vermögen der
A + L Bau GmbH & Co. KG, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen (AG Gießen , HRA 4282), vertr. d.: 1. A + L Verwaltungsgesellschaft mbH, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcin Teodorczyk, Brunnenstr…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 133/23:
Über das Vermögen der
A + L Bau GmbH & Co. KG, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen (AG Gießen , HRA 4282), vertr. d.: 1. A + L Verwaltungsgesellschaft mbH, Rodheimer Straße 60, 35398 Gießen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Marcin Teodorczyk, Brunnenstraße 13, 57548 Kirchen, (Geschäftsführer),
ist am 26.08.2025 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 29.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 26.08.2025
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