Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CEMO Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Raiffeisenstraße 4 a, 61169 Friedberg (Hessen)
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 8522
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1405.HRB8522
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 86/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Kanzlei
Grünewald & Partner mbB
Adresse
Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-900192060
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.12.2024
Stichtag Prüfung
17.10.2025
Schlusstermin
23.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeistertätigkeiten, Entrümplungsarbeiten sowie Durchführung von Abbrucharbeiten und Baunebenwerke (Trockenbau, Fliesenarbeiten).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Ausbaugewerbe
Geschäftstätigkeit
Abbrucharbeiten, Baunebenwerke wie Trockenbau und Fliesen sowie Entrümplung und Hausmeistertätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 17.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Beschluss wurde am 29.08.2025 verkündet.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Im Beschluss vom 07.11.2024 wurde ein Stichtag für einen besonderen Prüfungstermin auf den 06.12.2024 bestimmt, an dem Widersprüche gege…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Im Beschluss vom 07.11.2024 wurde ein Stichtag für einen besonderen Prüfungstermin auf den 06.12.2024 bestimmt, an dem Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen eingehen mussten. In einer späteren Bekanntmachung vom 29.08.2025 wurde ein neuer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist auf den 17.10.2025 festgelegt, wobei die Prüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Zusätzlich wurde in einem Beschluss vom 04.08.2026 der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin innerhalb von zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dzhemal Ismail Redzheb vertreten. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat im Laufe des Verfahrens verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 06.12.2024 bestimmt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Dzhemal Ismail Redzheb vertreten. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat im Laufe des Verfahrens verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein besonderer Prüfungstermin für den 06.12.2024 bestimmt, um Widersprüche gegen nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen zu prüfen. Später wurde ein weiterer Stichtag für das schriftliche Prüfungsverfahren auf den 17.10.2025 festgelegt. Im weiteren Verlauf hat die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Fatma Kreft, einen Vergütungsantrag gestellt, dessen Festsetzung durch das Gericht erfolgte. Zudem wurde der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung ermittelt. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der Stichtag des Schlusstermins ist auf den 23.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefr…
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefr…
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubige…
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 04.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeich…
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald & Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Frankfurt@psgp-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.696,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 190.809,37 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rec…
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fatma Kreft festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 5 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 22.125,26 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Ein Zuschlag wurde für fehlende Unterlagen sowie die fehlende Mitwirkung des Geschäftsführers der Schuldnerin gewährt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird…
60 IN 86/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der CEMO Service GmbH, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen) (AG Friedberg (Hessen), HRB 8522), vertr. d.: Dzhemal Ismail Redzheb, Raiffeisenstraße 4, 61169 Friedberg (Hessen), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 07.09.2026
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