Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A-One Transport UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 31445
EUID
DEM1906.HRB31445
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 45/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Sarris
Adresse
Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
Telefon
0611 166 66-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
08.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Kleintransporten bis zu 3,5 t insbesondere von Haushaltswaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-One Transport UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Sarris, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Berechnungsmasse beträgt 4.420,93 EUR. Das Amtsgericht Wiesbaden hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt und diesem gestattet, den Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zudem wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 08.07.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 830,88 EUR geleistet wird. Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde oder der befristeten Erinnerung anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 45/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-One Transport UG (haftungsbeschränkt), zuletzt geschäftsansässig, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31445), vertr. d.: Ahmad Jan Pakeesa, als GF der A-One Transport UG, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), …
10 IN 45/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-One Transport UG (haftungsbeschränkt), zuletzt geschäftsansässig, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31445), vertr. d.: Ahmad Jan Pakeesa, als GF der A-One Transport UG, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Sarris, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611 166 66-0, Fax: 0611 166 66-77, E-Mail: info@ranowi.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses gem. § 207 Abs. 3 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.05.2025 (11.02.2025) beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 4.420,93 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 45/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-One Transport UG (haftungsbeschränkt), zuletzt geschäftsansässig, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31445), vertr. d.: Ahmad Jan Pakeesa, als GF der A-One Transport UG, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), …
10 IN 45/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-One Transport UG (haftungsbeschränkt), zuletzt geschäftsansässig, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31445), vertr. d.: Ahmad Jan Pakeesa, als GF der A-One Transport UG, Schwalbacher Straße 62, 65183 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 08.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 830,88 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.06.2025
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