In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG ist die Schlussverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 113.217,42 EUR vor Abzug der noch zu berücksichtigenden Massekosten und -verbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 354.832,71 EUR zu berücksichtigen sind. Zuvor wurde angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist auf den 16.09.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 211 InsO), gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Der Insolvenzverwalter Dr. Stephan Laubereau ist bestellt und hat Vergütung sowie Auslagen erhalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafter…
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Huhle Jens, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 113.217,42 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 354832,71 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafter…
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Huhle Jens, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellscha…
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Huhle Jens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 16.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafter…
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Huhle Jens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau gem. § 11 Abs. 2 S1 InsVV festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Differenzbetrag
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 141.512,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Mit Beschluss vom 22.03.22 wurden bereits xxx EUR inkl.Auslagen festgesetzt, so dass sich eine Differenz in Höhe von xxx EUR ergibt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafter…
10 IN 239/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuffler Airport Gastronomiegesellschaft mbH & Co.KG, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRA 4111), vertr. d.: 1. Kuffler Airport Gastronomie Geschäftsführungsgesellschaft mbH, (Amtsgericht Wiesbaden HRB 9475), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Huhle Jens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
xxx
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx
EUR
Erhöhung für Gläubiger
xxx
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH - Büro Frankfurt/Main, Trakehner Straße / Eingang A 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 850 9693 0, Fax: 069 / 850 9693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 154.027,73 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
zuzüglich des nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InSVV berechneten Wertes in Höhe von 597,36, abzüglich 10% Abschlag für Überschneidungen mit der vorläufigen Verwaltervergütung.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 168,00 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.09.2025
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