Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A + S Asbestsanierung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am alten Gericht 2, 52477 Alsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 5183
EUID
DER3101.HRB5183
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 267/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
30.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Abbruch von Asbest und Asbestzement an und in Gebäuden. Die Sanierung, Instandsetzung und Instandhaltung der Gebäude sowie die Entsorgung der entsprechenden Abfälle sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Ferner ist Gegenstand der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen jeder Art übernehmen, vertreten, pachten, verwalten, deren Geschäfte führen und/oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten .
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + S Asbestsanierung GmbH ist beim Amtsgericht Aachen unter dem Aktenzeichen 91 IN 267/17 anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat ihre Schlussrechnung sowie ein Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen vorgelegt. Das Gericht hat der vorgeschlagenen Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.07.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Schlussverzeichnis sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse zu nehmen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 76.776,30 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 76.025,11 EUR zur Verfügung steht. Zudem ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 129.871,62 EUR, wobei ein Zuschlag von 20 Prozent auf die Regelvergütung gewährt wurde. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 267/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5183 eingetragenen A + S Asbestsanierung GmbH, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch Herrn Heinz Leo Frantzen, Rönneterheide 53, 41068 Mönchen…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 267/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5183 eingetragenen A + S Asbestsanierung GmbH, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch Herrn Heinz Leo Frantzen, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Arno Schildgen, Theaterstr. 13, 52062 Aachen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 267/17
Amtsgericht Aachen, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 267/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5183 eingetragenen A + S Asbestsanierung GmbH, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Leo Frantzen, Rönneterhei…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 267/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5183 eingetragenen A + S Asbestsanierung GmbH, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Leo Frantzen, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 76.776,30 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 76.025,11 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
91 IN 267/17
Amtsgericht Aachen, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 267/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5183 eingetragenen A + S Asbestsanierung GmbH, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Leo Frantzen, Rönneterhei…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 267/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 5183 eingetragenen A + S Asbestsanierung GmbH, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Leo Frantzen, Rönneterheide 53, 41068 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 129.871,62 EUR zugrunde gelegt.
Diese berechnet sich wie folgt:
Wert der verwalteten Insolvenzmasse 137.227,73€
Abzgl. Auskehr Drittrechte 13.478,26€
Zwischensumme I 123.749,47€
Nach herrschender Rechtsprechung können die nach dem Schlusstermin und vor der Schlussverteilung eingehenden Massezuflüsse zusätzlich berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend die Erstattung aus der Mehrwertsteuer der Insolvenzverwaltervergütung nebst Auslagenpauschale und Zustellkosten.
Aus den unten stehenden Gründen kommt nur ein Zuschlag auf die Regelvergütung von 20% in Betracht, deshalb können nur die folgenden Beträge in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden:
Vergütung aus der obigen Zwischensumme in Höhe von 120% des Regelsatzes = 25.694,95€ 19% hieraus
4.882,04€
19% aus den Auslagen 1.240,11€
Zwischensumme II 6.122,15€
Berechnungsgrundlage ist die Summe aus Zwischensumme I und II
129.871,62€
Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 120 % des Regelsatzes festgesetzt.
Die Insolvenzverwalterin hat eine Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 40% beantragt.
Dieser kann nicht in der beantragten Höhe berücksichtigt werden.
Sowohl die Prüfung eines Vermieterpfandrechts als auch die Prüfung der Forderung gegen einen Drittschuldner gehört zu den Regelaufgaben der Verwaltertätigkeit.
Die sowohl im Antrag und in den Verfahrensberichten geschilderten besonderen Umstände (Drittschulderin aus dem familiären Umfeld des Gesellschafters, mangelnde Liquidität der Drittschuldnerin und fehlendes Belegwesen) bei der Prüfung der beiden Ansprüche als auch der Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs hierüber rechtfertigen keinen Vergütungszuschlag in der beantragten Höhe.
Ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent ist ausreichend und angemessen.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.01.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
91 IN 267/17
Amtsgericht Aachen, 18.06.2026
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