Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 94814
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A + S Düsseltransporte UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Schein 26, 40470 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 94814
EUID
DER1101.HRB94814
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 173/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manfred Schulte
Adresse
Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 01:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.02.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
24.02.2025
Berichtstermin
07.03.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
07.03.2025 , 09:00 Uhr
Einsichtnahme Forderungsliste
19.06.2026
Prüfungsstichtag
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transporte von Waren aller Art, Logistikservices und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + S Düsseltransporte UG wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 505 IN 173/24 geführt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Nicole Albrecht. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.07.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 19.06.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, dessen Frist zwei Wochen nach Zustellung beträgt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + S Düsseltransporte UG ist am 01.01.2025 um 01:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manfred Schulte ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger s…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A + S Düsseltransporte UG ist am 01.01.2025 um 01:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manfred Schulte ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.02.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin ist am 07.03.2025 um 09:00 Uhr angesetzt worden. In diesem Rahmen soll über die Person des Insolvenzverwalters sowie gegebenenfalls über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 24.02.2025 zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist ein nachträgliches Prüfungsverfahren gemäß § 177 InsO anhängig, bei dem der Prüfungsstichtag der 24.07.2026 ist und die Unterlagen ab dem 19.06.2026 zur Einsicht bereitliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 173/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A + S Düsseltransporte UG, Am Schein 26, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Albrecht,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 173/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der A + S Düsseltransporte UG, Am Schein 26, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Albrecht,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 173/24
Amtsgericht Düsseldorf, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 173/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94814 eingetragenen A + S Düsseltransporte UG, Am Schein 26, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Albrecht,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 173/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94814 eingetragenen A + S Düsseltransporte UG, Am Schein 26, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Albrecht,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2025, um 01:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Manfred Schulte, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 07.03.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 173/24
Düsseldorf, 01.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 173/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der beim Amtsgericht Düssseldorf unter HRB 94814 eingetragenen A + S Düsseltransporte UG (haftungsbeschränkt), Am Schein 26, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Albrecht,
…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 173/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der beim Amtsgericht Düssseldorf unter HRB 94814 eingetragenen A + S Düsseltransporte UG (haftungsbeschränkt), Am Schein 26, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Albrecht,
ist am 07.11.2024, um 09:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manfred Schulte, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 173/24
Amtsgericht Düsseldorf, 07.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.