Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Wächersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 107344
EUID
DEM1201.HRB107344
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 944/19 A-9-6
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.05.2024
Forderungsanmeldefrist
05.08.2024
Widerspruchsfrist
19.08.2024
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
31.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Gebäuderreinigungsservices
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Masse beträgt 91.260,13 EUR. Nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse wurde der Insolvenzverwalterin die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger können bis zum 31.0
0.03.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 944/19 A-9-6 - In dem Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Wächtersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344) wird die Prüfung der bis zum 05.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verf…
810 IN 944/19 A-9-6 - In dem Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Wächtersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344) wird die Prüfung der bis zum 05.08.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 944/19 A-9-6 Das Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Wächtersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344),
vertreten durch:
Selmin Ahmatovic, Buchenstraße 2, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteil…
810 IN 944/19 A-9-6 Das Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Wächtersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344),
vertreten durch:
Selmin Ahmatovic, Buchenstraße 2, 65795 Hattersheim, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 944/19 A-9-6 In dem Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Wächtersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344) wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet…
810 IN 944/19 A-9-6 In dem Insolvenzverfahren A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt), Wächtersbacher Straße 59-61, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344) wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 31.03.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
31.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 944/19 A-9-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt)
Wächtersbacher Straße 59-61
60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344)
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Ver…
Amtsgericht Frankfurt am Main
31.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 944/19 A-9-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
A & S Gebäudereinigungsservice UG (haftungsbeschränkt)
Wächtersbacher Straße 59-61
60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 107344)
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 91.260,13 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens der Insolvenzverwalterin im Bereich der, auf Grund des Vorliegens einer ungeordneten Buchhaltung, zeitintensiven Prüfung und Durchsetzung umfangreicher Anfechtungsansprüche sowie des obstruktiven Geschäftsführers der Schuldnerin geleisteten Mehrarbeit und dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 160% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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