Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 169066
EUID
DEK1101.HRB169066
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 655/24 G
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2024 , 13:15 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 11:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2024
Gläubigerversammlung und Prüfungstermin
08.10.2024 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH ist am 28.05.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 28.05.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet …
Am 28.05.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 27.08.2024. Eine Gläubigerversammlung mit Prüfungstermin ist für den 08.10.2024 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 655/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169066), vertr. d.: Denny Herok, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügu…
810 IN 655/24 G: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169066), vertr. d.: Denny Herok, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 655/24 G: In dem Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169066),
vertreten durch:
Denny Herok, Sindelfingen, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2024 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersch…
810 IN 655/24 G: In dem Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169066),
vertreten durch:
Denny Herok, Sindelfingen, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2024 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 655/24 G-3-9 - Am 01.08.2024 um 11:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169066) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Ma…
810 IN 655/24 G-3-9 - Am 01.08.2024 um 11:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren GO Sushi & Delivery Stuttgart GmbH, Lagerstraße 11, 20357 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169066) eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 27.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 08.10.2024, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2024
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