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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & S Schweißtechnik GmbH ist die Vergütung und die Auslagen des Treuhänders nebst Umsatzsteuer im Nachtragsverteilungsverfahren festgesetzt worden. Der vollständige Vergütungsbeschluss liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Das Amtsgericht Cottbus hat den Beschluss am 13. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen 63 IN 298/15 verkündet.
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