Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 104712
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Insolvenzprofil
A S T Immoinvest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eupener Straße 152, 50933 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104712
EUID
DER3306.HRB104712
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 209/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker
Adresse
Aachener Str. 1011, 50858 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
18.01.2022
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.07.2025 , 14:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.03.2026
Einsichtnahme Unterlagen
13.04.2026
Prüfungstermin
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, soweit hierzu keine staatliche Genehmigung erforderlich ist, sowie allgemeine Ausbauarbeiten in den Innenräumen von Gebäuden zur Erstellung von Fußboden-, Wand- und Deckenbekleidungen, deren Oberflächenbeschichtungen sowie deren gewerkübergreifender Koordination und Steuerung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A S T Immoinvest GmbH ist am 18.01.2022 durch Eröffnungsbeschluss eröffnet worden. Im Vorfeld waren am 04.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der ursprünglich für den 29.12.2025 angesetzte Prüfungsstichtag ist aufgehoben worden, da die Veröffentlichung im Internet unterblieben ist. Als neuer Stichtag, der zugleich dem besonderen Prüfungstermin und der ersten Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026 bestimmt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.03.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden ab dem 13.04.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Der Eröffnungsbeschluss vom 18.01.2022 bleibt im Übrigen unberührt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 209/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104712 eingetragenen A S T Immoinvest GmbH, Eupener Str. 152, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyfullah Inan, Amselstr. 1, 50226 Frechen
wird …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 209/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104712 eingetragenen A S T Immoinvest GmbH, Eupener Str. 152, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyfullah Inan, Amselstr. 1, 50226 Frechen
wird angeordnet:
Der Prüfungsstichtag vom 29.12.2025 wird aufgehoben, da die Veröffentlichung im Internet unterblieben ist.
Stichtag, der nunmehr dem besonderen Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
Montag, der 04.05.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 13.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Im Übrigen bleibt der Eröffnungsbeschluss vom 18.01.2022 unberührt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 209/25
Amtsgericht Köln, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 209/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104712 eingetragenen A S T Immoinvest GmbH, Eupener Str. 152, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyfullah Inan, Amselstr. 1, 50226 Fre…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 209/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104712 eingetragenen A S T Immoinvest GmbH, Eupener Str. 152, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Seyfullah Inan, Amselstr. 1, 50226 Frechen
ist am 04.07.2025, um 14:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 209/25
Amtsgericht Köln, 04.07.2025
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