Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4080
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Insolvenzprofil
A. Stein'sche Buchhandlung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Steinerstr. 10, 59457 Werl
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 4080
EUID
DER1901.HRB4080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 863/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.09.2025 , 12:07 Uhr
Masseunzulänglichkeit
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
- Fortführung der Geschäfte der Firma A. Stein´sche Buchhandlung in Werl; -Einzelhandel mit Büchern und Literatur aller Art; - Einzelhandel mit Schreibwaren, Büro- und Freizeitbedarf; - Übernahme der Verwaltung, Geschäftsführung und Vertretung gleichartiger Unternehmen oder Beteiligung an einem gleichartigen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Stein'sche Buchhandlung GmbH ist am 17.09.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Der Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt und den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin verboten. Am 15.12.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 863/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4080 eingetragenen A. Stein'sche Buchhandlung GmbH, Steinerstr. 10, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,
Verfahrensbevollm…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 863/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4080 eingetragenen A. Stein'sche Buchhandlung GmbH, Steinerstr. 10, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,
Verfahrensbevollmächtigter:
Sonstige Loschelder Rechtsanwälte PartG mbB, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Martin Kohn, Josef-Stern-Weg 8, 59494 Soest auf ... EUR festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse an das Gläubigerausschussmitglied anzuweisen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 150,00 EUR angemessen ist. Für 8,5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
43 IN 863/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 863/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4080 eingetragenen A. Stein'sche Buchhandlung GmbH, Steinerstr. 10, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,
ist am 15.12.2025…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 863/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4080 eingetragenen A. Stein'sche Buchhandlung GmbH, Steinerstr. 10, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,
ist am 15.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 863/25
Amtsgericht Bielefeld, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 863/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4080 eingetragenen A. Stein'sche Buchhandlung GmbH, Steinerstr. 10, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,
Geschäf…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 863/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4080 eingetragenen A. Stein'sche Buchhandlung GmbH, Steinerstr. 10, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Büchern und Literatur aller Art.
ist am 17.09.2025, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 863/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.09.2025
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