Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A T L A S-SST GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dörnweg 23, 65760 Eschborn
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120254
EUID
DEM1201.HRB120254
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 500/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Emmanouil Porporis
Rolle
Geschäftsführer/Insolvenzverwalter
Adresse
Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
28.04.2025
Fristende Einreichung Anträge/Einwendungen
03.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Service, Servicepersonal, Bewachung, Security, Hausmeisterservice, Reinigungsservice, Fahrerservice, Großhandel mit Konsumgütern u. a. im Bekleidungsbereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger können bis zum 28.04.2025 Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen beim Insolvenzgericht Offenbach am Main erheben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 90.791,54 EUR abzüglich der Honorarkosten, Auslagen der Insolvenzverwalterin und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich auf 534.955,70 EUR. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist anberaumt; Anträge und Einwendungen sind bis zum 03.10.2025 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 500/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschlus…
Geschäftsnummer: 8 IN 500/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend war aufgrund der von der vorläufigen Insolvenzverwalterin konkret entwickelten Tätigkeiten eine Erhöhung von 25 % festzusetzen, insbesondere aufgrund der obstruktiven Schuldnerin und der nicht vorhandenen Unterlagen.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 500/19:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbar…
AZ: 8 IN 500/19:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 90.791,54 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen der Insolvenzverwalterin und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 534.955,70 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254),
vertreten durch: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erört…
AZ: 8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254),
vertreten durch: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 03.11.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rec…
AZ: 8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 500/19. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Ins…
Geschäftsnummer: 8 IN 500/19. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Insolvenzverwalterin erhält für die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden. In der Gesamtschau war unter Berücksichtigung der konkret entwickelten Tätigkeiten der Insolvenzverwalterin, die Regelvergütung festzusetzen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 120.044,28 EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin kann gem. § 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin beträgt. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeord…
8 IN 500/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A T L A S-SST GmbH, Dörnweg 23, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 120254), vertr. d.: Emmanouil Porporis, Vogelring 8, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 28.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.03.2025
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