Das Betreiben von Notunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, einschließlich aller damit verbundenen Leistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH ist die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christiane Herweg bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde am 20.08.2024 eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs, anberaumt. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 32.660,29 EUR abzüglich noch zu berücksende Kosten und Verbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 277.323,72 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 28.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 20.08…
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 20.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 4, Gerichtsgebäude B, Burgweg 9, 61462 Königstein/Ts..
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 25.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des In…
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 21.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, de…
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 28.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christiane Herweg festg…
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christiane Herweg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.07.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Insolvenzverwalterin hat beantragt, wegen der schwierigen Informationsbeschaffung und der ungeordneten Buchhaltung einen Zuschlag von 10% auf die Vergütung zu gewähren.Dabei hat die Insolvenzverwalterin detailliert, ihre (erfolglosen) Kontaktaufnahmen mit der Geschäftsführerin und fehlende Buchhaltungsgrundlagen dargestellt. Der hierdurch verursachte (quantitative und qualitative ) Mehraufwand ist angemessen mit einem Gesamtzuschlag von 10 % auf die Regelvergütung abzugelten.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des…
90 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniApp Wohnen auf Zeit GmbH, Erbismühle 1, 61276 Weilrod (AG Königstein, HRB 9220), vertr. d.: Gudrun Reineck, Adlerweg 6b, 61239 Ober-Mörlen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Königstein/Ts. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christiane Herweg, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/850969329, E-Mail: www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 32.660,29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 277.323,72 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Königstein/Ts., 27.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.