Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A-U PROJEKT Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alter Mainzer Weg 1, 65428 Rüsselsheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 102311
EUID
DEM1103.HRB102311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
HRB 102311
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
02.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Bauvorhaben für fremde Rechnung, die Tätigkeit als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, die Bauleitung und Generalunternehmertätigkeit im Hoch- und Tiefbau, die Errichtung von neuen Gebäuden bis zur Schlüsselfertigkeit, die Durchführung von Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs- und Abbruchmaßnahmen, der Verbau, der Handel und Im- und Export von Baustoffen, die Vermittlung von Verträgen über den Kauf und Verkauf von Immobilien, die Verpachtung und Vermietung von Wohnraum und Gewerberäumen, die Vermittlung von Finanzierungen, An- und Verkauf von Immobilien, die Durchführung von Veranstaltungen, Gebäude- und Hotelreinigung, Garten- und Landschaftsbau sowie Gütertransporte aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-U PROJEKT Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig am Alter Mainzer Weg 1, 65428 Rüssheim, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 155/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-U PROJEKT Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Alter Mainzer Weg 1, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 102311), vertr. d.: Branislava Ibrajter, Reitallee 20, 65307 Bad Schwalbach, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverf…
10 IN 155/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A-U PROJEKT Bau GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Alter Mainzer Weg 1, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 102311), vertr. d.: Branislava Ibrajter, Reitallee 20, 65307 Bad Schwalbach, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.04.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.04.2025
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