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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der aaiid GmbH erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 11.08.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein wirksamer Widerspruch muss in Form eines unterschriebenen Schreibens unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
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