Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AAP Energy GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Grubenstr. 24, 56462 Höhn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26385
EUID
DET2214V.HRB26385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 16/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Cecile-Vogt-Straße 24, 45481 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Schriftsatz Antrag
29.04.2025
Beschluss Vergütung
23.06.2025
Beschluss Prüfung
17.10.2025
Stichtag Prüfung
13.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
sind Bau und Verkauf von Biomassenvergasung- und verbrennungsanlagen, Dienstleistungen für die Mitbenutzung der regenerativen Energien, Anlagenbau, Stahlkonstruktionenbau sowie deren Instandsetzung, Service und Wartung, Montagedienstleistungen, Vorbereitung und Führung von fremden Werkverträgen in organisatorischer, finanzieller und logistischer Hinsicht, der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Maschinen, Unternehmens- und Wirtschaftsberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Energy GmbH ist anhängig. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Nada Nasser, hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Montabaur hat die Vergütung auf Basis einer Berechnungsmasse von 256.083,70 EUR festgesetzt. Es wurde eine Regelvergütung in Höhe von 30.432,51 EUR ermittelt, wovon der vorläufigen Verwalterin nach § 63 Abs. 3 InsO ein Bruchteil von 25 % zusteht, was einer Bruchteilsvergütung von 7.608,13 EUR entspricht. Zuschläge in Höhe von 50 % wurden für erhebliche Arbeiten im Betrieb sowie die Sicherung von Altdebitoren gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 13.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete oder geänderte Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Energy GmbH, Grubenstraße 24, 56462 Höhn (AG Montabaur, HRB 26385), vertr. d.: Adam Grabowski, Cecile-Vogt-Straße 24, 45481 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser…
14 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Energy GmbH, Grubenstraße 24, 56462 Höhn (AG Montabaur, HRB 26385), vertr. d.: Adam Grabowski, Cecile-Vogt-Straße 24, 45481 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 50 % erhöht
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 256.083,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 30.432,51 EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 7.608,13 EUR.
Hierbei wurde berücksichtigt, dass 7 % bis 250.000,00 € und 3% ab 250.000,00 e festzusetzen sind.
Somit beträgt die Regelvergütung nicht €, sondern €.
Hinsichtlich des Mehrbetrags wird der Antrag zurückgewiesen.
Zuschläge in Höhe von 60 % werden aufgeführt für die erheblichen Arbeiten im und mit dem Betrieb und dessen Stilllegung (40%) sowie für die Sicherung von Altdebitoren (20%).
Beantragt und festgesetzt wurden Zuschläge in Höhe von 50%.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Energy GmbH, Grubenstraße 24, 56462 Höhn (AG Montabaur, HRB 26385), vertr. d.: Adam Grabowski, Cecile-Vogt-Straße 24, 45481 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen un…
14 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAP Energy GmbH, Grubenstraße 24, 56462 Höhn (AG Montabaur, HRB 26385), vertr. d.: Adam Grabowski, Cecile-Vogt-Straße 24, 45481 Mülheim an der Ruhr, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 17.10.2025
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