Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AARAS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölnstraße 112-114, 53757 Sankt Augustin
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 5396
Stammkapital
25.650,00 EUR
EUID
DER3208.HRB5396
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
95 IN 27/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Thomas Steger
Adresse
Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Abfluss-, Kanal- und Rohrreinigung sowie TV-Untersuchungen, Dichtheitsprüfungen und Kanalsanierungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Tiefbau
Geschäftstätigkeit
Abfluss-, Kanal- und Rohrreinigung sowie TV-Untersuchungen, Dichtheitsprüfungen und Kanalsanierungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AARAS GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Bonn hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 07.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu den Punkten Schlussrechnung des Verwalters, Vergütungsantrag des Verwalters und dem Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen zu nehmen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AARAS GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 95 IN 27/16 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5396 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Herrn Hubert Klaus vertreten. Steuerberater Thomas Steger ist als Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AARAS GmbH ist beim Amtsgericht Bonn unter dem Aktenzeichen 95 IN 27/16 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5396 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Herrn Hubert Klaus vertreten. Steuerberater Thomas Steger ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte HKF Stoll, Frystatzki & Sozien als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Das Gericht hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 07.09.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis der Forderungen. Die entsprechenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn zur Einsicht aus. Zudem ist eine Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters erfolgt, wobei die genauen Beträge im Text als Platzhalter (xxx) angegeben sind. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5396 eingetragenen AARAS GmbH, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubert Klaus, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augus…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5396 eingetragenen AARAS GmbH, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubert Klaus, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augustin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HKF Stoll, Frystatzki & Sozien, Rathausstr. 12, 53225 Bonn
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
95 IN 27/16
Amtsgericht Bonn, 13.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5396 eingetragenen AARAS GmbH, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubert Klaus, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augus…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 27/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 5396 eingetragenen AARAS GmbH, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hubert Klaus, Kölnstr. 112-114, 53757 Sankt Augustin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HKF Stoll, Frystatzki & Sozien, Rathausstr. 12, 53225 Bonn
Insolvenzverwalter: Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der bereits bewilligte Vorschuss in Höhe von xxx Euro ist anzurechnen.
Der Restbetrag in Höhe von xxx Euro kann der Masse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.06.2016 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.07.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.
95 IN 27/16
Amtsgericht Bonn, 15.09.2026
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