Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmb
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Birkenholz 8, 73037 Göppingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 533689
EUID
DEB8537.HRB533689
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
361/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg
Adresse
Frauenstraße 14, 89073 Ulm
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.02.2025
Widerspruchsfrist
01.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
- Unternehmensberatung und Finanzierung, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist - Projektentwicklung für neue Wohnkonzepte - Errichtung und Betreuung von Bauwerken - Ankauf und Verkauf von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, mit Sitz in Göppingen, sind wesentliche Verfahrensschritte erfolgt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Dipl.-Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen beantragt, welche durch das Insolvenzgericht am 11.12.2025 festgesetzt sind. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem festgestellt worden, dass ein hälftiger Gesellschaftsanteil der Schuldnerin an der First United GmbH nicht zur Insolvenzmasse gehört. Die Prüfung der bis zum 03.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 01.0
0.2025 Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 361/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, Birkenholz 8, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pauler, geb. Dangelmayr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächti…
1 IN 361/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, Birkenholz 8, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pauler, geb. Dangelmayr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: D4/319/21D HD
|
Der Insolvenzverwalter hat der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass hälftiger Gesellschaftsanteil der Schuldnerin an der First United GmbH (Amtsgericht Ulm, HRB 722715) nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 361/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, Birkenholz 8, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pauler, geb. Dangelmayr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächti…
1 IN 361/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, Birkenholz 8, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pauler, geb. Dangelmayr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: D4/319/21D HD
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 202.098,01 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war ein Zuschlag aufgrund Bauverfahren um 20% in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen -Bauinsolvenz- seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen (LG Münster, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 5 T 1570/21 -, juris).
Der Insolvenzverwalter hat dargelegt, dass noch zwei Bauträgerobjekte mit insgesamt 22 Wohneinheiten zu bearbeiten waren. Es gab aufgrund der Insolvenz zahlreiche verunsicherte Käufer, weshalb die telefonischen Anfragen in den ersten Wochen erheblich waren und weit über ein übliches Verfahren hinaus.
Es fanden zudem viele Einzelgespräche mit Käufern und Handwerkern statt.
Auf die Seiten 371/372 des Vergütungsantrags wird diesbezüglich auch Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 361/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, Birkenholz 8, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pauler, geb. Dangelmayr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächti…
1 IN 361/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
a.b. activ beratung + attraktiv bauen gmbh, Birkenholz 8, 73037 Göppingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pauler, geb. Dangelmayr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 533689
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Franklinstraße 4, 73033 Göppingen, Gz.: D4/319/21D HD
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1. Die Prüfung der bis 03.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-74 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 20.03.2025
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