Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.B. Bau Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29331
EUID
DER2503.HRB29331
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 139/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Ruhrallee 185, 45136 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
26.06.2024 , 14:42 Uhr
Festsetzung Vergütung und Auslagen
14.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme der Geschäftsführung und persönliche Haftung bei anderen Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung an verschiedenen Kommanditgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B. Bau Verwaltungs GmbH ist am 26.06.2024 um 14:42 Uhr durch das Amtsgericht Essen eröffnet worden (§§ 21, 22 InsO). Im Zuge der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam machen und Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin untersagen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann bestellt worden. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Später, am 14.02.2025, hat das Amtsgericht Essen die Regelvergütung des Insolvenzverwalters sowie die zu erstattenden Auslagen festgesetzt. Die Vergütung beträgt 25 % des Regelsatzes nach einer Berechnungsgrundlage von 43.705,25 €, zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 139/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29331 eingetragenen A.B. Bau Verwaltungs GmbH, Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Burulday, Simmerner Str.…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 139/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29331 eingetragenen A.B. Bau Verwaltungs GmbH, Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Burulday, Simmerner Str. 14A, 56075 Koblenz
Geschäftszweig: Übernahme der Geschäftsführung und persönliche Haftung bei anderen Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung an verschiedenen Kommanditgesellschaften.
ist am 26.06.2024, um 14:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 139/24
Amtsgericht Essen, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 139/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29331 eingetragenen A.B. Bau Verwaltungs GmbH, Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Burulday, Simmerner Str. 14A, 5607…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 139/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29331 eingetragenen A.B. Bau Verwaltungs GmbH, Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Burulday, Simmerner Str. 14A, 56075 Koblenz
Es wurden die Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m. §§ 10, 2 InsVV in Höhe von 25 % des Regelsatzes nach einer Berechnungsgrundlage von
43.705,25 €.
nebst Auslagenpauschale gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß §§ 10, 7 InsVV festgesetzt.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
§ Veröffentlichungstext zum Veröffentlichungsserver übermitteln.
162 IN 139/24
Amtsgericht Essen, 14.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 139/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29331 eingetragenen A.B. Bau Verwaltungs GmbH, Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Burulday, Simmerner Str. 14A, 56075 Koblenz
Geschäftszweig: …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 139/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29331 eingetragenen A.B. Bau Verwaltungs GmbH, Zeche-Ernestine 37, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ahmet Burulday, Simmerner Str. 14A, 56075 Koblenz
Geschäftszweig: Übernahme der Geschäftsführung und persönliche Haftung bei anderen Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung an verschiedenen Kommanditgesellschaften.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 25.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
162 IN 139/24
Essen, 01.10.2024
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