Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 725985
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ab-tek GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 725985
EUID
DEB8537.HRA725985
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
105 IN 89/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2026
Ablehnung Eröffnung
15.07.2026
Aufhebung
13.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Ulm hat den Antrag der ab-tek GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin wird durch die Komplementärin ab-tek Verwaltungs GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Holger Graf ist. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ab-tek GmbH & Co. KG wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Ravensburg vom 15.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren mit Beschluss vom 16.01.2026 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet worden, die mit dem späteren Beschluss vom 13.08.2026 wieder aufgehoben wu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ab-tek GmbH & Co. KG wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Ravensburg vom 15.07.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren mit Beschluss vom 16.01.2026 Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet worden, die mit dem späteren Beschluss vom 13.08.2026 wieder aufgehoben wurden. Gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ravensburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
105 IN 89/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ab-tek GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin ab-tek Verwaltungs GmbH, Zwerchäcker 49/1, 88471 Laupheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Holger Graf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registerge…
105 IN 89/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ab-tek GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin ab-tek Verwaltungs GmbH, Zwerchäcker 49/1, 88471 Laupheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Holger Graf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725985
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
105 IN 89/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
der ab-tek GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin ab-tek Verwaltungs GmbH, Zwerchäcker 49/1, 88471 Laupheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Holger Graf
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ab-tek GmbH & Co. KG, v…
105 IN 89/26
|
In dem Verfahren über den Antrag
der ab-tek GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin ab-tek Verwaltungs GmbH, Zwerchäcker 49/1, 88471 Laupheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Holger Graf
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ab-tek GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin ab-tek Verwaltungs GmbH, Zwerchäcker 49/1, 88471 Laupheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Holger Graf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 725985
- Schuldnerin -
|
Die mit Beschluss vom 16.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.