Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABC der deutschen Wirtschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 11, 64293 Darmstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 8000
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1103.HRB8000
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IE 3/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Rutger Vinke
Adresse
Brugstraat 1, 3514 BC Utrecht
Termine & Fristen
Schlusstermin
25.02.2026
Einstellung
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Verlages für Wirtschaftspublikationen und solcher Unternehmen, die damit in Zusammenhang stehen. Dies umfasst aufgrund der Entwicklung auf dem Gebiet moderner Medien und Kommunikationstechniken insbesondere auch die Entwicklung und Vermarktung von Wirtschaftsdatenbanken und verwandter Informationsleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Verlage
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Verlages für Wirtschaftspublikationen sowie Entwicklung und Vermarktung von Wirtschaftsdatenbanken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rutger Vinke hat seine Vergütung gemäß InsVV festsetzen lassen, wobei die Insolvenzmasse mit 22.889,81 EUR ermittelt wurde. Für das Verfahren ist ein Schlusstermin auf den 25.02.2026 bestimmt. An diesem Termin sollen die Schlussrechnung erörtert, Einwendungen gegen die Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO erhoben, Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen abgegeben und nachträglich angemeldete Forderungen geprüft werden. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung müssen spätestens bis zu diesem Datum bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt und die Schlussrechnung vorgelegt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 22.889,81 EUR ermittelt wurde. Ein Schlusst…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt und die Schlussrechnung vorgelegt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse mit 22.889,81 EUR ermittelt wurde. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen die Einstellung des Verfahrens sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 25.02.2026 bestimmt. Das Verfahren ist gemäß § 211 Abs. 1 InsO mit Beschluss vom 03.09.2026 eingestellt worden, nachdem der Insolvenzverwalter die Masse verteilt hat und keine Einwendungen erhoben wurden. Die Nachtragsverteilung bleibt für Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren der Selig + co Feinblechbau GmbH vorbehalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8000), vertr. d.: Rutger Vinke, Brugstraat 1, NL3514 BC Utrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Ne…
9 IE 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8000), vertr. d.: Rutger Vinke, Brugstraat 1, NL3514 BC Utrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 22.889,81 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8000), vertr. d.: Rutger Vinke, Brugstraat 1, NL3514 BC Utrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwa…
9 IE 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8000), vertr. d.: Rutger Vinke, Brugstraat 1, NL3514 BC Utrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen die Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO, Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse und Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 25.02.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen die Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO , Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 3/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8000), vertr. d.: Rutger Vinke, Brugstraat 1, NL3514 BC Utrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Der Beschluss wird wirksam, sobald…
9 IE 3/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC der deutschen Wirtschaft GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 8000), vertr. d.: Rutger Vinke, Brugstraat 1, NL3514 BC Utrecht, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Die Nachtragsverteilung wird bezüglich möglicher Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren der Selig + co Feinblechbau GmbH vorbehalten, § 203 InsO. Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag bestehen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt. Den Massegläubigern wurde die Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugestellt.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 Abs. 1 InsO verteilt hat, ist das Insolvenzverfahren gemäß § 211 Abs. 1 InsO einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 03.09.2026
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