Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABC Shuttle und Transfer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 120160
EUID
DEK1101.HRB120160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 275/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marc-André Borchert
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.05.2024 , 11:43 Uhr
Frist für Kostenvorschuss
06.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Limousinen- und Shuttle-Transfer von Geschäfts- und Privatkunden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABC Shuttle und Transfer GmbH (HRB 120160, Hamburg) ist am 07.05.2024 eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 06.02.2026 gesetzt, um einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.000,00 EUR einzuzahlen, andernfalls wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Das Verfahren ist schließlich nach § 207 InsO mangels kostendeckender Masse eingestellt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Schlussverteilung angeordnet, wobei die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 67.745,09 EUR betragen, jedoch ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
wird m…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
sol…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 67.745,09 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 0,00 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Pu…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 94/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
Geschäftszweig: Limousinen- und Shuttle-Transfer von Geschäfts- und Privatkunden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
ist am 07.05.2024, um 11:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 94/24
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
rei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 06.02.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 000,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, gegründet am 02.09.2011, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
Gesc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 275/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 120160 eingetragenen ABC Shuttle und Transfer GmbH, gegründet am 02.09.2011, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick
Geschäftszweig: Limousinen- und Shuttle-Transfer von Geschäfts- und Privatkunden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.09.2024, um 15:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 275/24
Amtsgericht Hamburg, 24.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.